Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kussmann & Kussmann

Wir produzieren Reichweite

1.Allgemeines
1.1
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Bestandteil aller Rechtsgeschäfte und Verträge, in elektronischer oder schriftlicher Form, mit der Kussmann & Kussmann GbR (nachstehend Agentur genannt). Verkauf, Leistung und Lieferung erfolgt ausschließlich zu den in den AGB enthaltenen Bedingungen.
1.2
Die jeweiligen AGB unserer Kunden finden keine Anwendung und werden nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht wenn ihnen die Agentur im Einzelfall nicht widerspricht. Individuelle Regelungen, die unseren AGB entgegenstehen finden nur bei separater schriftlicher Vereinbarung Anwendung.

1.3
Der Kunde erkennt die AGB, die jederzeit im Internet eingesehen werden können, an.
Abweichungen von diesen AGB werden nur durch schriftliche Anerkennung durch die Agentur gültig.
1.4
Leistungen, die der Kunde über die Agentur bei Drittanbietern bestellt, stellen getrennte Vertragsverhältnisse mit den jeweiligen Drittanbietern dar und unterliegen den in der Bestellung festgehaltenen Konditionen unter Einbeziehung der AGB der jeweiligen Drittanbieter. Verträge dieser Art bestehen und enden unabhängig der Verträge des Kunden mit der Agentur.
1.5
Alle veröffentlichten Informationen gelten vorbehaltlich von Änderungen und/oder Irrtümern.
1.6
Soweit nicht anders angegeben, sind alle Preise in Euro und ohne Mehrwertsteuer aufgeführt.
1.7
Die Agentur ist berechtigt, jegliche Kommunikation per E-Mail an den Kunden zu richten. Dazu zählen auch Produktneuerungen, Produktänderungen, nötige technische Wartungsarbeiten, Rechnungen, Zahlungserinnerungen, Auftragsbestätigungen, Besprechungsprotokolle, Zugangsdaten oder Kündigungsbestätigungen, usw. Für den Erhalt und die Kenntnisnahme zugesandter E-Mails ist das Datum der Zustellung und die damit hergestellte Verfügbarkeit maßgebend.

2. Zustandekommen des Vertrages, Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung
2.1
Die Angebote der Agentur sind unverbindlich, freibleibend und 6 Wochen nach Zusendung gültig. Etwaige Kostenerhöhungen, die vor Auftragsausführung auftreten, werden dem Kunden schnellstmöglich mitgeteilt. Ausschließlich für diesen Fall wird dem Kunde durch die Agentur ein Rücktrittsrecht vom Vertrag eingeräumt.
2.2
Das Vertragsverhältnis kommt mit Auftragsannahme seitens der Agentur, aufgrund der durch den Kunden getätigten Bestellung zustande. Eine Bestellung kann per E-Mail, Online Formular, unterzeichneten Dokument oder durch Leistungsbezug erfolgen. Dabei gilt das zuerst stattgefundene Ereignis als Datum des Vertragsbeginns. Die Agentur behält sich das Recht vor, eine Bestellung ohne jede Angabe von Gründen abzulehnen.
2.3
Mit Auftragserteilung, spätestens jedoch mit Beginn des Vertragsverhältnisses erkennt der Kunde die AGB für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an.
2.4
Wünscht der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen der vorher vereinbarten Leistungen, wird diese die Agentur nach Prüfung der Möglichkeiten durchführen. Etwaige dadurch entstehende Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
2.5
Individuell getroffene Zusatzvereinbarungen gelten als Erweiterung zum regulären Vertrag. Ein Anspruch auf diese Zusatzvereinbarung erlischt ebenfalls mit Beendigung des regulären Vertrages. Zusatzvereinbarungen können individuelle Laufzeiten haben oder mit dem bestehenden Vertrag gekoppelt sein.
2.6
Vertragsdauer ist die zwischen Kunde und Agentur individuell vereinbarte Vertragslaufzeit.

3. Zahlung, Zahlungsbedingungen und Entgelte
3.1
Nach Auftragserteilung und vor Beginn der Leistungen durch die Agentur wird bei Neukunden sowie bei allen Aufträgen, deren Auftragswert € 1.000,00 übersteigt, eine Anzahlung von 30 % – 50 % der Auftragssumme berechnet und zur Zahlung fällig. Der Restbetrag der Auftragssumme wird spätestens nach Fertigstellung der Arbeiten berechnet und zur Zahlung fällig. Widerspricht der Auftraggeber einer ihm übersandten Rechnung nicht innerhalb von 6 Wochen, so gilt die Rechnung als anerkannt.
3.2
Soweit nicht anders vereinbart sind alle Rechnungen sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Kunde in Verzug. In dem Fall ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Jede Mahnung wird mit 5 Euro zusätzlichen Mahngebühren ausgestellt. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch bleibt hiervon unberührt.
3.3
Bei Verzug ist die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die gesamte Restsumme des Auftrages / Vertrages als Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
3.4.
Für Betreuungsverträge, für die nicht eine jährliche Zahlungsweise vereinbart wurde, ist die Agentur im Verzugsfall berechtigt, den gesamten Jahresbeitrag vorzeitig abzurechnen und einzufordern.
3.5.
Im Verzugsfall ist die Agentur zur Kündigung des Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund, ohne Einhaltung einer Frist berechtigt. Der Verzugsfall tritt spätestens 30 Tage nach erfolgloser 1. Mahnung ein.
3.6.
Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Agentur ist nur mit rechtskräftig anerkannten Gegenansprüchen seitens des Kunden möglich.

4. Lieferung, Lieferzeit
4.1
Alle Liefertermine bedürfen einer individuellen Vereinbarung.
4.2
Bei Änderungswünschen seitens des Kunden, welche Einfluss auf die Lieferzeit haben, verlängert sich diese entsprechend.
4.3
Die Agentur ist bemüht, die vereinbarten Leistungen schnellstmöglich zu erfüllen, haftet jedoch nicht für eventuelle Verluste des Kunden, die durch eine mögliche Verzögerung bei der Fertigstellung seitens der Agentur entstehen. Dies gilt auch bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen, wenn der Agentur die fristgerechte Leistungserbringung durch höhere Gewalt oder aufgrund von Ereignissen wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht wird.
4.4
Eine vereinbarte Lieferzeit beginnt erst, wenn der Kunde der Agentur alle zur Leistungserbringung notwendigen Unterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt hat.

5. Abnahme, Freigabe, Korrektur, Beanstandung und Gewährleistung
5.1
Dem Kunde werden die Leistungsergebnisse zur Freigabe und Abnahme übergeben. Die Freigabe hat schriftlich zu erfolgen. Nach Ablauf einer Frist von 2 Wochen nach Übergabe an den Kunden gilt das Projekt als abgenommen, sofern bei der Agentur keine schriftliche Beanstandung oder Mängelrüge eingegangen ist.

5.2
Beanstandungen und Korrekturwünsche an den Leistungsergebnissen seitens des Kunden müssen der Agentur unverzüglich mitgeteilt werden.
5.3
Grundsätzlich verjähren Gewährleistungsansprüche nach 24 Monaten ab Fertigstellung der jeweiligen Leistung. Bei eigenmächtiger Abänderung der gelieferten Leistungen seitens des Kunden erlischt jeglicher Gewährleistungs- oder Haftungsanspruch für die von der Agentur erbrachten Arbeiten.
5.4
Sind nachgewiesene Mängel an der gelieferten Leistung vorhanden, hat die Agentur das Recht auf Nachbesserung nach eigener Wahl, wenn nötig auch mehrmals.
5.5
Bei Vertragsrücktritt durch den Kunden oder wenn keine Abnahme der Website durch den Kunden erfolgt, gerät der Kunde nach Ablauf der Frist von 14 Tagen nach Übergabe in Abnahmeverzug. In dem Fall kann die Agentur auf Erfüllung des Vertrages bestehen oder ersatzweise 75 % der im Vertrag vereinbarten Vergütung als Schadensersatz vom Kunden einfordern.

6. Eigentumsvorbehalt
6.1
Alle Leistungen, Waren und Dienstleistungen sowie alle damit verbundenen Rechte verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Besitz der Agentur. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Agentur ohne weitere Nachfristsetzung und bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen berechtigt, Zugriff, Nutzung oder Veröffentlichung des betreffenden Angebots zu untersagen und / oder zu sperren.
6.2
Auch nach vollständiger Bezahlung seitens des Kunden bleibt die Agentur alleiniger Eigentümer aller Rechte an von der Agentur erstellten Manuskripte, Konzepte, Programme oder Skizzen. Ein Herausgabeanspruch seitens des Kunden besteht hierfür nicht.

 

7. Urheberrecht und Referenzangaben
7.1
Das Urheberrecht für alle von der Agentur erstellten Leistungen und Objekte, online wie offline (Website, Texte, Skripte, Programme, Grafiken, usw.) verbleibt stets und allein bei der Agentur. Vom Kunden dürfen die zur Verfügung gestellten Leistungen und Objekte, online wie offline ausschließlich im vertraglich vereinbarten Rahmen verwendet werden.
7.2
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde von der Agentur die Nutzungsrechte für deren erstellten Leistungen und Objekte. Das Nutzungsrecht beschränkt sich auf den vereinbarten Umfang. Wurde das Nutzungsrecht nicht ausdrücklich schriftlich eingeräumt, wird das Nutzungsrecht nur für die einmalige Verwendung, ausschließlich national und für den Zeitraum von zwei Jahren eingeräumt. Dem Kunden ist es ausdrücklich nicht gestattet, die von der Agentur erstellten Leistungen und Objekte zu vervielfältigen oder für andere Zwecke, elektronisch oder gedruckt, zu verwenden. Dies gilt insbesondere auch für die Verwendung auf anderen Webpräsenzen. Die Abänderung oder das Kopieren dieser Werke oder Teile davon, gleich in welcher Form, auch von Hand oder in Papierform, bedürfen der vorigen Genehmigung der Agentur, die zur Wirksamkeit in schriftlicher Form erfolgen muss.
7.3
Die Agentur ist berechtigt, ihr Logo und die dazugehörige Web-Adresse in das Impressum der Website des Kunden einzubinden und ihre Website mit der des Kunden zu verlinken.
7.4
Alle Schutzvermerke, Hinweise auf die Urheberin sowie weitere Rechtsvorbehalte müssen vom Kunden unverändert übernommen werden.
7.5
Die Agentur ist berechtigt, die Website des Kunden in eine Referenzliste einzutragen und diese zu veröffentlichen sowie alle für den Kunden erbrachten Leistungen zu Präsentationszwecken zu nutzen.

8. Datenschutz, Datensicherheit, Rechte Dritter, Geheimhaltung
8.1
Die Agentur verpflichtet sich zur Geheimhaltung über alle ihr im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung dieses Vertrages bekannt gewordenen Tatsachen, sofern diese nicht bereits der Öffentlichkeit bekannt sind. Alle vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen werden von der Agentur streng vertraulich behandelt.

Die Geheimhaltungspflicht erlischt, wenn der für das Geheimhaltungsinteresse des Kunden erforderliche zeitliche Zusammenhang wegfällt. Wenn dem nicht andere wichtige Anhaltspunkte entgegenstehen, entfällt das Geheimhaltungsinteresse nach einem Ablauf von 3 Monaten nach Abnahme des Werkes. Besteht seitens des Kunde über diesen Zeitraum hinaus ein Geheimhaltungsinteresse, so hat er dies der Agentur schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt diese Geltendmachung, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf eine über den Zeitraum von 3 Monaten ab Abnahme geltende Geheimhaltungsvereinbarung.
8.2
Die Agentur übernimmt keinerlei Haftung für die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte. Die Pflicht zur Überprüfung auf Korrektheit und Vollständigkeit der Inhalte liegt beim Kunden.
8.3
Die Agentur haftet nicht für den Verlust oder Beschädigung der vom Kunden überlassenen Daten. Der Kunde ist aufgefordert, von allen Daten, die er der Agentur zur Verfügung stellt, Sicherungskopien zu erstellen.
8.4
Der Kunde ist verpflichtet, Rechte Dritter hinsichtlich der an die Agentur überlassenen Daten zu beachten und einzuhalten. Die Genehmigung zur Veröffentlichung der Daten muss dem Kunden vorliegen. Von Ansprüchen Dritter bezüglich der an die Agentur hinterlassenen Daten stellt der Kunde die Agentur frei.

8.5
Der Kunde ist mit der Offenlegung seiner Kundendaten an Dritte einverstanden, sollte die Agentur für den Kunde vermittelnd, z.B. beim Hosting, tätig sein, sofern dies für den Vertragszweck nötig ist.

9. Rechtliches
9.1
Alle Leistungen der Agentur dürfen vom Kunden nur im gesetzlich gültigen Rahmen genutzt werden. Jegliche Verbreitung oder Übertragung von Inhalten oder Material, das Gesetze verletzt, ist untersagt.
9.2
Der Kunde ist stets und vollumfänglich für den Inhalt seiner Website selbst verantwortlich. Dies gilt auch, wenn Inhalte auf der Website von der Agentur erstellt worden sind.
9.3
Die Agentur übernimmt keinerlei Prüfung an den vom Kunden der Agentur überlassenen Inhalte und Dateien. Für die Rechtmäßigkeit derer ist allein der Kunde verantwortlich. Eine Rechtsberatung erfolgt ausdrücklich nicht.
9.4
Der Kunde ist für die Wahrung der Vertraulichkeit von Website und dazugehöriger Passwörter selbst verantwortlich. Ermöglicht der Kunde Dritten den Zugang zu Website oder Passwörtern, so ist er für daraus resultierende Vorgänge voll verantwortlich und in solch einem Fall für entstehende Konsequenzen der Nutzung oder des Missbrauchs seiner Website oder Passwörter haftbar. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Daten über seine Person gespeichert und wenn erforderlich an Dritte übermittelt werden können. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung von Domainnamen notwendig sind, wobei diese Daten anschließend veröffentlicht werden können.
9.5
Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit des Domainnamens, der kompletten Inhalte seiner Internetseiten und Drucksachen, sowie für die von ihm gelieferten Daten und Informationen (Grafiken, Texte, elektronische Daten, Bilddaten, etc.) und der für die Suchmaschinenoptimierung maßgeblichen Suchbegriffe allein verantwortlich. Gleiches gilt für den Schutz der Rechte Dritter, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.
9.6
Der Kunde haftet vollumfänglich für sämtliche im Zusammenhang stehenden Inhalte der von ihm genutzten Accounts, Server und Drucksachen, Verlinkungen und Handlungen. Das gleiche gilt für an die Agentur übergebene Manuskripte, Datenträger und Vorlagen, welche von der Agentur mit der üblichen Sorgfalt behandelt werden, jedoch vom Kunden selbst zu sichern und wenn nötig zu versichern sind. Mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens der Agentur, wobei der Anspruch lediglich auf den unmittelbar erlittenen Schaden und den Gegenwert der beanspruchten Leistungen beschränkt ist, verzichtet der Kunde bei Lieferverzögerungen, Betriebsunterbrechungen, Ausfall einzelner Dienste, Datenverlust usw. auf jegliche Art von Haftungsansprüchen gegenüber der Agentur. Gleichermaßen haftet die Agentur nicht in Fällen von höherer Gewalt.

10. Beschreibungen und Bestimmungen zu Leistungen der Agentur
10.1
Die Erstellung einer Webpräsenz wird von der Agentur nach den Anforderungen des Kunden durchgeführt. Änderungswünsche des Kunden können während jeder Entwicklungsstufe umgesetzt werden, erfordern jedoch je nach Umfang eine Nachberechnung. Die Kosten für die Änderungen werden dem Kunden vor Beginn der Änderungsarbeiten zur Prüfung und Freigabe mitgeteilt.
10.2
Nach Übergabe der Webpräsenz an den Kunden ist dieser zur sofortigen Prüfung der Website auf Funktion und Fehler verpflichtet. Etwaige Fehler oder Änderungswünsche hat der Kunde der Agentur innerhalb 14 Werktagen nach Übergabe schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Website als fehlerfrei abgenommen. Die Agentur haftet generell nicht für Fehler auf der Website, die durch Handlungen des Kunden selber oder durch Dritte entstanden sind.
10.3
Vor Auslieferung an den Kunden prüft die Agentur die Website auf Funktionalität und den Umfang entsprechend der vertraglichen Vereinbarung. Eine Gewähr auf Vollständigkeit der Daten übernimmt die Agentur nicht.
10.4
Alle Leistungen, die über die vertraglich vereinbarten Leistungen hinausgehen oder von denen abweichen werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
10.5
Mit Beginn der Arbeiten durch die Agentur hat der Kunde die anfallenden Kosten zu bezahlen, sollte er dem Auftrag widersprechen.
10.6
Für die Wahl des Domainnamen ist der Kunde allein verantwortlich.
10.7
Die Agentur sorgt für ordnungsgemäße Übertragung der Daten des Kunden auf den Server seiner Wahl. Die Überprüfung der Übertragung muss vom Kunden erfolgen. Eine Haftung für alle Veränderungen, die nach der Übertragung stattfinden, kann die Agentur nicht übernehmen. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Nutzung allein verantwortlich.
10.8
Bei Wartungsverträgen übernimmt die Agentur die regelmäßige Wartung, Aktualisierung und Datensicherung der Website des Kunden. Leistungsbeschreibung sowie Konditionen werden gesondert in einem Wartungsvertrag festgehalten. Der Kunde verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass für die Dauer der Vertragslaufzeit kein Zugriff zur Website von Dritten möglich ist. Bei Zugriff von Dritten zur Website übernimmt die Agentur keine Haftung für die Funktionalität der Website.
10.9
Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragsbearbeitung von der Agentur angefertigt werden, verbleiben bei der Agentur. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Die Agentur schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.

11. Suchmaschinenoptimierung
11.1
Die Agentur garantiert dem Kunden nicht den langfristigen Erfolg erbrachter Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung. Die Position einer Website in Suchmaschinen hängt von zahlreichen, sich ändernden Faktoren ab, auf welche die Agentur nur in fortlaufender und kontinuierlicher SEO Optimierung des jeweiligen Systems Einfluss hat. Nur eine langfristige SEO Betreuung kann nachhaltige Top Positionierungen gewährleisten und je nach Veränderung wichtiger Faktoren, wie beispielsweise die Aktualisierung eines Suchmaschinen-Algorithmus, können notwendige Maßnahmen einen unterschiedlichen zeitlichen Aufwand bedeuten. Hier kann die Agentur nur auf Analysedaten zurückgreifen und in Bezug zur Auswertung dieser Daten, Empfehlungen zur SEO Optimierung aussprechen. Eine Garantie zum Erreichen bestimmter Positionierungen kann aufgrund dieser Faktoren nicht für einzelne SEO Leistungen erteilt werden.

12. Sonstiges
12.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ulm.
12.2
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

 

Stand 01.05.2019